Kirchenrecht

Kirchenrecht

Im Kirchenrecht stehen wir für Pastorinnen und Pastoren in dienst- und kirchenrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Dies gilt auch für sonstige kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir beraten z.B. bei Konflikten in einer Kirchengemeinde.

Auch die Beratung und Vertretung von Kirchengemeinden und Kirchengemeindenräten gehört zu unserem Aufgabenspektrum.