Kanzlei

Kompetenz durch Spezialisierung

Wir vertreten Privatpersonen ebenso wie Unternehmen, Behörden, Vereine, Betriebs- und Personalräte und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie kirchliche Einrichtungen  im gesamten Bundesgebiet.

Wir legen Wert darauf, unseren Mandanten einen besonders engen Kontakt zum Anwalt ihrer Wahl zu bieten. Durch die fachliche Spezialisierung können wir in enger Zusammenarbeit umfassende Lösungen für die uns gestellten Aufgaben erzielen. Dabei betrachten wir den Einzelfall nicht nur aus dem juristischen Blickwinkel, sondern berücksichtigen auch andere, z.B. wirtschaftliche oder familiäre Aspekte. Unsere langjährige Erfahrung in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen nutzen wir, um die Interessen unserer Mandanten auf schnellstem Wege durchzusetzen.

Unsere Spezialgebiete:

  • Verwaltungsrecht
  • Kirchenrecht
  • Arbeitsrecht

Qualifizierte Mitarbeiterinnen unterstützen uns und stehen auch als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

Der Einsatz für unsere Mandanten bedeutet nach unserer Überzeugung, auch vor Ort präsent zu sein:

Wir helfen Ihnen dort, wo Sie uns brauchen